Qualitätsbericht - wir schaffen Transparenz
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben sind alle nach § 136b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB V gemäß § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser verpflichtet, jährlich einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. In einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der privaten Krankenversicherung e.V. und der Deutschen Krankenhausgesellschaft unter Beteiligung der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerates, wurden Inhalt und Umfang des strukturierten Qualitätsberichtes festgelegt.
Den aktuellen Qualitätsbericht des St. Franziskus-Hospitals Münster (Berichtsjahr 2022) finden Sie hier als PDF-Datei.