Wir investieren in die Transformation und werden gefördert!
Hauptziel des sogenannten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ist es, die Digitalisierung und technologische Ausstattung in Krankenhäusern zu fördern und zu verbessern, um eine effizientere und patientenorientiertere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Zugleich schließt das Gesetz die finanzielle Lücke, die durch einen kontinuierlichen Rückgang der Investitionsmittel der Länder für Krankenhäuser seit den 1990er Jahren entstanden ist.
Die Finanzierung des KHZG erfolgt sowohl durch den Bund als auch durch die Länder in Deutschland. Der Bund stellt Fördermittel in Höhe von 3 Milliarden Euro bereit, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds stammen. Die Länder und Krankenhausträger tragen zusätzlich 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten, was etwa 1,3 Milliarden Euro entspricht. Insgesamt steht für den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) somit ein Fördervolumen von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung.
Die Förderbereiche des KHZG sind breit gefächert und umfassen verschiedene Aspekte der Digitalisierung und Modernisierung. Dazu gehören unter anderem die Anpassung der technischen und informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme, die Einrichtung von Patientenportalen für eine bessere Kommunikation und Transparenz, die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation für eine effizientere und genauere Dokumentation sowie die Einrichtung von teil- oder vollautomatisierten klinischen Entscheidungsunterstützungssystemen, um die medizinische Versorgung zu verbessern und die Arbeitsbelastung des medizinisch-pflegerischen Personals zu reduzieren.
Im Rahmen dieser Transformation hat unser St. Franziskus Hospital Münster Förderungen im Rahmen des KHZG erhalten. Diese Förderungen werden dazu beitragen, die genannten Ziele umzusetzen und unser Haus noch besser auf die zukünftigen Anforderungen einzustellen.
Folgende konkreten Projekte werden in unserem Haus gefördert:
Fördertatbestand 2 „Patientenportal“, Antragsnummer A-00051(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.
Fördertatbestand 3 „Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation“, Antragsnummer A-01382 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.
Fördertatbestand 4 „Automatisiertes klinisches Entscheidungsunterstützungssystem“, Antragsnummer A-00649 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz1 Nr. 4 KHSFV): Mit der Einrichtung eines teil- oder vollautomatisierter klinischen Entscheidungsunterstützungssystems, sollen die die klinischen Leistungserbringer bei der Steigerung der Versorgungsqualität bei Behandlungsentscheidungen durch automatisierte Hinweise und Empfehlungen unterstützt werden.
Fördertatbestand 5 „Digitales Medikationsmanagement“, Antragsnummer A-01136 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz1 Nr. 5 KHSFV): Verfolgt mit der Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements das Ziel die Arzneimitteltherapiesicherheit zu erhöhen, sodass Informationen zu sämtlichen arzneibezogenen Behandlungen über den gesamten Behandlungsprozess im Krankenhaus zur Verfügung stehen; zu diesen Einrichtungen zählen auch robotikbasierte Stellsysteme zur Ausgabe von Medikation.
Fördertatbestand 6 „Digitale Leistungsanforderung“, Antragsnummer A-01383 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 KHSFV): Bei einer Behandlung im Krankenhaus sind oft viele unterschiedliche Fachabteilungen beteiligt, die miteinander interagieren. Die konsequente digitale Anforderung und/oder automatisierte Anforderung bei Diagnose- oder Behandlungsplänen und gleichzeitig digitale Rückmeldungen bei Befunden machen die Kommunikation schneller und verringern Fehler in der Behandlung.
Fördertatbestand 9 „Telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen“, Antragsnummer A-00659 und A-01185 (§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 9 KHSFV): Hat das Ziel telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.